

Unsere AGBs
§1. Allgemeines
HolterPolter ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches die Organisation und Durchführung von Polterabenden übernimmt. Die verschiedenen Dienstleistungsangebote sind auf der Website aufgelistet und verstehen sich als Gesamtpaket. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, gewisse Packages abzuändern. Dies allerdings nur nach Absprache.
§2. Vertrag
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und HolterPolter tritt mit dem ersten vom Auftraggeber gewünschten Planungsvorschlag seitens HolterPolter in Kraft.
§3. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Die Packages sind geistiges Eigentum der Firma HolterPolter.
Erhält HolterPolter nach der Vorstellung eines Planungsvorschlages keinen Auftrag, ist der Interessent nicht berechtigt, diese Leistungen -in welcher Form auch immer- zu nutzen. Der Auftraggeber erwirbt im Auftragsfall durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Auftraggeber die Leistungen nur selbst und nur einmalig für die Dauer des Vertrages nutzen.
§4. Provisorische Buchung
Nach der ersten Anfrage reserviert HolterPolter ein gewünschtes Durchführungsdatum zwei Wochen lang. Wird in dieser Zeit kein definitiver Auftrag erteilt, verfällt der Anspruch seitens des Kunden.
§5. Sidekicks
Die Sidekicks verstehen sich als Zusatz zu einem gebuchten HolterPolter Package. Sie können gegen Aufpreis aber selbstverständlich auch separat gebucht werden.
§6. Honorar
1) Wenn nicht anders vereinbart, beginnt der Honoraranspruch für HolterPolter für jede einzelne Leistung sobald diese erbracht wurde.
2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung einen Vergütungsvorschuss von 50 % des geschätzten Auftragsvolumens gegen Rechnungsstellung an HolterPolter zu leisten.
3) Die Durchführung des Events erfolgt nur gegen Vorkasse. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesamte Rechnungssumme bis spätestens 10 Tage vor dem Ausführungsdatum an HolterPolter zu überweisen.
Die Begleichung der Rechnung in bar am Event selbst, wird nur in Ausnahmefällen genehmigt und muss vorher schriftlich vereinbart werden.
4) Vergütungen gelten vom Auftraggeber als anerkannt, wenn nicht 2 Wochen nach Zugang der Rechnung ein schriftlicher Widerspruch durch den Auftraggeber erfolgt.
5) HolterPolter hat auch dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von HolterPolter zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann.
6) wird kein ganzes Package sondern nur ein Clubeintritt oder Überbrückungsprogramm gebucht, wird der Aufwand nach Zeit verrechnet. Die Minimal-Organisationspauschale beträgt ChF 200.
§7. Rücktrittsrecht
Der Kunde kann den Auftrag ab Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung (per email oder SMS) bis 6 Wochen vor dem gebuchten Termin ohne Angabe von Gründen kostenlos stornieren. Die Stornierung muss schriftlich per email erfolgen. Eine spätere Stornierung wird mit 50% des Auftragsvolumens verrechnet.
Die Teilnehmerzahl kann bis 1 Woche vor dem Termin kostenlos reduziert werden, sofern sie nicht die Mindestteilnehmeranzahl unterschreitet. Wird diese unterschritten, wird der Preis für die Mindestanzahl verrechnet.
Wurde aufgrund einer grossen Teilnehmerzahl ein Mengenrabatt gewährt, verfällt dieser bei Reduktion der Teilnehmerzahl.
§8. Sorgfaltspflicht, Haftung und Schadenersatz
1) HolterPolter verpflichtet sich zur gewissenhaften Organisation und Durchführung des Polterabends, der sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
2)HolterPolter haftet gegenüber dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3) HolterPolter haftet darüber hinaus nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
5) HolterPolter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich gegenüber den Dritten direkt geltend zu machen.
6) Reklamationen hat der Kunde innerhalb von 5 Werktagen nach der Leistung von HolterPolter schriftlich geltend zu machen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen HolterPolter der Höhe nach, egal aus welchem Rechtsgrund, maximal auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
7) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§9. Haftung gegenüber dritten
Der Auftraggeber und alle Teilnehmer verpfichten sich zu angemessenem Benehmen in den verschiedenen, durch HolterPolter vermittelten Locations. Für Wegweisung aufgrund unangemessener Kleidung oder Trunkenheit und Schäden jeglicher Art übernimmt HolterPolter keinerlei Haftung.
§10. Datenverarbeitung
Alle durch den Auftraggeber überlassenen Daten werden vertraulich durch HolterPolter behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages, sofern für dessen Ausführung notwendig, offen gelegt und weitergeleitet.
